Abfallart Beton (unbewehrt, max. 60 x 60 cm)
Als unbewehrten Beton bezeichnen wir mineralische, zementgebundene Bauteile ohne Bewehrungsstahl, die bei Bau‑, Renovierungs‑ oder Sanierungsarbeiten anfallen und entsorgt werden müssen. Die Stücke dürfen maximal 60 x 60 cm groß sein, damit eine sortenreine und ressourcenschonende Verwertung möglich ist.
In den Beton (unbewehrt) gehören z. B.:
- Betonbrocken ohne Armierung (Fundamente, Platten, Stürze)
- Estrichreste ohne Fußbodenaufbauten
- Mörtel- und Zementreste
- Betonschutt aus Abbrüchen (z. B. Wände, Decken)
- Betonsteine und Betonkantensteine ohne Einlagen
Nicht in den Beton (unbewehrt) gehören:
- Bewehrter Beton / Stahlbeton (mit sichtbarer Armierung)
- Mauerwerk (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton)
- Asphalt, Teer, bitumenhaltige Materialien
- Bauschutt mit Anhaftungen wie Fliesen, Putz, Dämmstoffe, Holz, Kunststoffe
- Boden, Erde, Schlämme
- Asbesthaltige oder anderweitig gefährliche Stoffe (z. B. teerhaltige Schichten, Mineralfasern)
- Gips- und Rigipsmaterialien
Nichts Passendes dabei?
Wir entsorgen für Sie auch viele weitere Abfallarten. Für Ihr persönliches Angebot, wenden Sie sich gern an unseren Kundendienst.
