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Beton (unbewehrt)

Abfallart Beton (unbewehrt, max. 60 x 60 cm)

Als unbewehrten Beton bezeichnen wir mineralische, zementgebundene Bauteile ohne Bewehrungsstahl, die bei Bau‑, Renovierungs‑ oder Sanierungsarbeiten anfallen und entsorgt werden müssen. Die Stücke dürfen maximal 60 x 60 cm groß sein, damit eine sortenreine und ressourcenschonende Verwertung möglich ist.

In den Beton (unbewehrt) gehören z. B.:

  • Betonbrocken ohne Armierung (Fundamente, Platten, Stürze)
  • Estrichreste ohne Fußbodenaufbauten
  • Mörtel- und Zementreste
  • Betonschutt aus Abbrüchen (z. B. Wände, Decken)
  • Betonsteine und Betonkantensteine ohne Einlagen

Nicht in den Beton (unbewehrt) gehören:

  • Bewehrter Beton / Stahlbeton (mit sichtbarer Armierung)
  • Mauerwerk (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton)
  • Asphalt, Teer, bitumenhaltige Materialien
  • Bauschutt mit Anhaftungen wie Fliesen, Putz, Dämmstoffe, Holz, Kunststoffe
  • Boden, Erde, Schlämme
  • Asbesthaltige oder anderweitig gefährliche Stoffe (z. B. teerhaltige Schichten, Mineralfasern)
  • Gips- und Rigipsmaterialien

Nichts Passendes dabei?

Wir entsorgen für Sie auch viele weitere Abfallarten. Für Ihr persönliches Angebot, wenden Sie sich gern an unseren Kundendienst.