Was gehört in den Restabfall?
Unter Restabfall versteht man den Anteil der Haushaltsabfälle, der keine verwertbare und schadstoffhaltige Bestandteile mehr enthält.
In den Restabfall gehören z. B.:
- Asche, Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Windeln
- Katzenstreu
- Glas- und Keramikscherben
- Hygienepapier
- CDs, Videokassetten, Schallplatten
- Porzellan, Trinkgläser
- gebrauchte Zahnbürsten
- Plastikwannen, Klappboxen, Plastikspielzeug
- Farben und Lacke ausgehärtet
Nicht in den Abfallbehälter gehören:
- Schadstoffe wie flüssige Farben, Lacke, Batterien
- Bauabfälle
- Elektrohaushaltsgeräte
- Verkaufsverpackungen des Dualen Systems, siehe
- Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt (Pappe/Papier, Glasflaschen, Leichtstoffverpackungen)
- Abfälle die das Abfuhrpersonal gefährden oder die Entsorgungseinrichtungen beschädigen könnten
- Desinfektionsmaterialien
Anschluss- und Benutzungszwang
Anschlusszwang nach § 5 der Abfallentsorgungssatzung
Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises Oberhavel liegenden Grundstückes, auf dem Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Nachzulesen unter www.landkreis-oberhavel.de § 5 der Abfallentsorgungssatzung.
Gebühren und Satzungen
Die Verfahrensweise der Abfallentsorgung ist im Landkreis Oberhavel durch die Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallentsorgungssatzung) und Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührenssatzung) geregelt. Satzungen ›
Bewohner zentraler Wohngebiete erhalten die entsprechenden Hinweise am günstigsten durch ihre Wohnungsgesellschaft oder Hausverwaltung. Grundstücksbesitzer informieren sich hier oder beim Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung.
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