Achtung!
Teerpappe (Dachpappe) kann Asbest enthalten!
Aus diesem Grund wird seit dem 15.08.2018 an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee "Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (hier: Dachpappe) nur noch verpackt in BIG-BAGs bzw. Kleinmengen bis max. 50 kg in Folie verpackt (maximale Abmessungen: 70 x 70 x 90 cm), angenommen.
BIG-BAGs können Sie für 10,00 € (inkl. MwSt.) an den jeweiligen Recyclinghöfen, sowie bei der AWU Oberhavel GmbH in Velten, erwerben.
Sollten Sie Ihre Teer-/Dachpappe im Vorfeld beproben lassen, verweisen wir auf die aktuelle Abfallgebührensatzung §7 Abs. 4 h. Die Analyse muss erfolgen mit Bestimmungsmethoden, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 Masse% aufzeigen, z. B. nach VDI 3866 Blatt 5, Anhang B, sowie einem Probenahmenprotokoll. Die genannten Unterlagen müssen dann am Recyclinghof vorgelegt werden.
Ohne Analyse erfolgt die Berechnung gemäß §7 Abs. 4 g der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.
Mineralfaserabfälle (Dämmwolle / Dämmstoffe) werden ebenfalls nur noch verpackt in BIG-BAGs bzw. Kleinmengen bis max. 0,3 Kubikmeter in Folie verpackt angenommen.
Annahme der Dachpappe mit max. 5 Vol.-% Verunreinigungen.
Recyclinghöfe
Als beauftragter Dritter des Landkreises Oberhavel betreiben wir Recyclinghöfe an zwei Standorten.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit gebührenpflichtig Ihre Abfälle aus privaten Haushalten zu entsorgen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Bauabfälle (wie Bauschutt, Dämmmaterial, Asbest, Dachpappe, Altholz, Bodenaushub, gemischte Bau- und Abbruchabfälle)
- Sperrmüll
- Altreifen
- Kompostierbare Gartenabfälle (bis maximal 4 Kubikmeter je Anlieferung)
- Elektro-Altgeräte einschließlich Gasentladungslampen
- Metallschrott
- Pappe, Papier und Kartonagen weitere Informationen finden Sie in unserem Abfall-ABC
Die Annahme von Elektro-Altgeräten, Metallschrott, Pappe, Papier, Kartonagen, Batterien und PUR-Schaumdosen erfolgt für Sie kostenfrei.
Für alle übrigen Abfallarten richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.
Die Entrichtung der Gebühr erfolgt entweder bar oder per EC-Karte bei unseren Mitarbeitern im Waagecontainer.
Entscheidend für die Höhe der anfallenden Gebühr ist einerseits die Abfallart, andererseits aber auch die Sortenreinheit. So wird beispielsweise bei vermischten Abfällen (z. B. mineralische Bauabfälle vermischt mit Abfällen wie Holz, Kunststoffbehälter oder Tapetenresten) der höhere Gebührensatz für Beseitigungsabfälle (nicht verwertbare Abfälle) angesetzt.
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch das Entladen und Wiegen einzelner Abfallarten nacheinander die Menge jeder einzelnen Abfallart festzustellen und dafür die jeweilige Gebühr zu entrichten. Für Sie bedeutet das einen höheren Aufwand, kann jedoch auch deutlich kostengünstiger sein.
Zur Beachtung!
Gewerbetreibende dürfen pro Anlieferung die maximale Menge von 100 Kilogramm nicht überschreiten.
Standorte und Öffnungszeiten
Recyclinghof in Germendorf
(auf dem Gelände der ehm. Deponie)
Hohenbrucher Straße
16515 Oranienburg, OT Germendorf
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag
in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr
Recyclinghof in Gransee
(auf dem Gelände der AWU Oberhavel GmbH)
Am Gewerbepark 12
16775 Gransee
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag sowie jeden 2. und 4.
Samstag im Monat in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr
Gebühren
Der Arbeitspreis für die Annahme von Abfällen an den Recyclinghöfen richtet sich nach der gültigen Abfallgebührensatzung (Seite 7 und 8).
Kontakt
Für Informationen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung
Telefon: 03304 376-0
E-Mail: info@awu-oberhavel.de
Sonstiges
An den Recyclinghöfen dürfen nur die Abfallarten laut der Abfallsatzung des Landkreises Oberhavel angeliefert werden. Die Gebühren werden laut Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel erhoben.
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