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Recyclinghöfe

Germendorf und Gransee

Achtung!

Teerpappe (Dachpappe) kann Asbest enthalten!

Aus diesem Grund wird seit dem 15.08.2018 an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee "Kohlenteer und teerhaltige Produkte" (hier: Dachpappe) nur noch verpackt in BIG-BAGs bzw. Kleinmengen bis max. 50 kg in Folie verpackt (maximale Abmessungen: 70 x 70 x 90 cm), angenommen.

BIG-BAGs für Dachpappe können Sie für 10,00 € (inkl. MwSt.)  und für Mineralwolle (KMF) für 12,00€ (inkl. MwSt.) an den jeweiligen Recyclinghöfen, sowie bei der AWU Oberhavel GmbH in Velten, erwerben.

Sollten Sie Ihre Teer-/Dachpappe im Vorfeld beproben lassen, verweisen wir auf die aktuelle Abfallgebührensatzung §7 Abs. 4 h. Die Analyse muss erfolgen mit Bestimmungsmethoden, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 Masse% aufzeigen, z. B. nach VDI 3866 Blatt 5, Anhang B, sowie einem Probenahmenprotokoll. Die genannten Unterlagen müssen dann am Recyclinghof vorgelegt werden.
Ohne Analyse erfolgt die Berechnung gemäß §7 Abs. 4 g der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.

Mineralfaserabfälle (Dämmwolle / Dämmstoffe) werden ebenfalls nur noch verpackt in BIG-BAGs bzw. Kleinmengen bis max. 0,3 Kubikmeter in Folie verpackt angenommen (max. Kantenlänge 90 cm).

Annahme der Dachpappe mit max. 5 Vol.-% Verunreinigungen.

Recyclinghöfe

Als beauftragter Dritter des Landkreises Oberhavel betreiben wir Recyclinghöfe an zwei Standorten.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit gebührenpflichtig Ihre Abfälle aus privaten Haushalten zu entsorgen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Bauabfälle (wie Bauschutt, Dämmmaterial, Asbest, Dachpappe, Altholz, Bodenaushub, gemischte Bau- und Abbruchabfälle)
  • Altreifen
  • Kompostierbare Gartenabfälle (bis maximal 4 Kubikmeter je Anlieferung) 

Die Annahme von Elektro-Altgeräten, Metallschrott, Pappe, Papier, Kartonagen, Batterien und PUR-Schaumdosen erfolgt für Sie kostenfrei.
Für alle übrigen Abfallarten richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel.

 

Neu ab 2026: kostenfreie Annahme von Sperrmüll an den Recyclinghöfen ab Ende Januar 2026 in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 2 m³)

Ab Ende Januar 2026 bietet der Landkreis Oberhavel die Möglichkeit an, Sperrmüll aus privaten Haushalten in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei zu den regulären Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen Germendorf und Gransee abzugeben. Dies wird durch einen Modellversuch ermöglicht, der mit der neuen Abfallgebührensatzung des Kreistags in Kraft tritt. Der Modellversuch ist zeitlich begrenzt von Januar 2026 bis Dezember 2027.

Wichtige Hinweise für die Abgabe des Sperrmülls aus privaten Haushalten an den Recyclinghöfen:

Auf den Recyclinghöfen im Landkreis Oberhavel stehen nur begrenzte Flächen für die Aufstellung von Sammelcontainern zur Verfügung, so dass hier nur haushaltsübliche Abfallmengen bis zu 2 m³ pro Abgabe angenommen werden können. Größere Mengen können wie gewohnt einmal jährlich, nach vorheriger Anmeldung über die Sperrmüllkarte, bequem direkt vor Ihrer Haustür abgeholt werden.

Es werden nur Abfälle angenommen, die im Landkreis Oberhavel angefallen sind. In der Regel erfolgt eine Identifizierung über Ihr amtliches Kfz-Kennzeichen. Anliefernde, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises haben, müssen die Herkunft des Abfalls aus Oberhavel nachweisen (zum Beispiel bei Kleingärten). Eine Möglichkeit ist die Vorlage des aktuellen Gebührenbescheides in Verbindung mit Ihrem Personalausweis oder aber dem Pacht-/ Mietvertrag. Eine Vorlage des Personalausweises ist ebenfalls eine Option, insofern Ihr Kfz über kein Kennzeichen des Landkreises Oberhavel verfügt.

Ist eine einwandfreie Identifizierung Ihres Wohnortes oder der Herkunft des Sperrmülls aus dem Landkreis Oberhavel vor Ort nicht möglich, erfolgt eine Gebührenerhebung gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung. Sie haben anschließend jedoch die Gelegenheit, die erhobenen Gebühren im Rahmen einer Erstattung beim Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung, nebst entsprechendem Nachweis Ihres Grundstückes im Landkreis Oberhavel sowie der Herkunft des Sperrmülls, geltend zu machen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Abfall-ABC.

Die Entrichtung der Gebühr erfolgt entweder bar oder per EC-Karte bei unseren Mitarbeitern im Waagecontainer.

Entscheidend für die Höhe der anfallenden Gebühr ist einerseits die Abfallart, andererseits aber auch die Sortenreinheit. So wird beispielsweise bei vermischten Abfällen (z. B. mineralische Bauabfälle vermischt mit Abfällen wie Holz, Kunststoffbehälter oder Tapetenresten) der höhere Gebührensatz für Beseitigungsabfälle (nicht verwertbare Abfälle) angesetzt.
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch das Entladen und Wiegen einzelner Abfallarten nacheinander die Menge jeder einzelnen Abfallart festzustellen und dafür die jeweilige Gebühr zu entrichten. Für Sie bedeutet das einen höheren Aufwand, kann jedoch auch deutlich kostengünstiger sein.

Zur Beachtung!
Gewerbetreibende dürfen pro Anlieferung die maximale Menge von 100 Kilogramm nicht überschreiten.

Standorte und Öffnungszeiten

Recyclinghof in Germendorf

(auf dem Gelände der ehm. Deponie)

Hohenbrucher Straße
16515 Oranienburg, OT Germendorf

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag
in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr

Karte & Routenplanung ›

Recyclinghof in Gransee

(auf dem Gelände der AWU Oberhavel GmbH)

Am Gewerbepark 12
16775 Gransee

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag sowie jeden 2. und 4.
Samstag im Monat in der Zeit von 9.00 bis 16.30 Uhr

Karte & Routenplanung ›

Gebühren

Der Arbeitspreis für die Annahme von Abfällen an den Recyclinghöfen richtet sich nach der gültigen Abfallgebührensatzung: 

Abfallgebührensatzung 2026

Kontakt

Für Informationen steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung

Telefon: 03304 376-0
E-Mail: info@awu-oberhavel.de

Sonstiges

An den Recyclinghöfen dürfen nur die Abfallarten laut der Abfallsatzung des Landkreises Oberhavel angeliefert werden. Die Gebühren werden laut Abfallgebührensatzung des Landkreises Oberhavel erhoben.

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