Abfallart Gefährliches Altholz A IV
Beim Altholz wird kategorisiert nach ungefährlichen Altholz A I bis A III und gefährlichen Altholz A IV.
In Gefährliches Altholz A IV gehören z. B.:
- Fensterholz
- Holzzäune
- Bahnschwellen
- Imprägniertes Holz
- Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Holzgartenmöbel
Nicht in Gefährliches Altholz A IV gehören:
- Kunststoffe
- Bauabfälle
- Boden
- Dachpappe
- Sandwichplatten
- Dämmung
- Asbesthaltige Baustoffe
Nichts Passendes dabei?
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