Abfallart Ungefährliches Altholz A I bis A III
Beim Altholz wird kategorisiert nach ungefährlichen Altholz A I bis A III und gefährlichen Altholz A IV.
In ungefährliches Altholz A I bis A III gehören z. B.:
- Dielen, Parkett
- Paletten
- Spanplatten
- Schnittreste
- Holzmöbel
- Innentüren
- Deckenpaneele
- Holzregale
- Holzkisten
Nicht in ungefährliches Altholz A I bis A III gehören:
- Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Türen- u. Fenster mit Glas
- Brandholz
- Bahnschwellen
- Teerhaltiges Holz
- Außentüren
- Fensterholz
- Holz mit Anhaftungen
- Bauabfälle
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